Leistungen lassen sich in die Einwirkzeit einer anderen Leistung desselben Termins einschieben – z.B. eine Augenbrauen-Behandlung, während eine Färbung einwirkt. Der Termin verlängert sich dadurch nicht, weil eine ohnehin vorhandene Pause genutzt wird. So lässt sich mehr in derselben Zeit erledigen.